Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Abrechnung Ihrer Behandlung erfolgt über die Krankenkasse. Es entstehen keine weiteren Kosten für Sie.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Bei Privatversicherten werden die Kosten der Psychotherapie in der Regel durch Ihre Krankenversicherung übernommen. Je nach Vertrag kann es jedoch Ausnahmen geben, z.B. kann die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung ausdrücklich ausgeschlossen sein oder die Gesamtanzahl der finanzierten Behandlungsstunden kann eingeschränkt sein. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der Formalitäten. 

 

Bei Beihilfeberechtigten werden die Kosten in der Regel jeweils zur Hälfte durch die Beihilfe und durch Ihre private Krankenversicherung übernommen. Bitte informieren Sie sich auch in diesem Fall über die Möglichkeiten der Kostenübernahme bei Ihrer Beihilfestelle bzw. ihrer privaten Krankenversicherung. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mich.

 

In beiden Fällen erhalten Sie eine Rechnung auf der Grundlage der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie dann bei der Privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe vorlegen können.

 

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern erfolgt die Rechnungsstellung über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).